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Immobilieneigner

Wozu einen Sachverständigen?

Als Unternehmer wollen Sie Ihr Vermögen möglichst komplett an die nächste Generation übergeben – ohne gleich die Kontrolle zu verlieren.

Ohne Testament, Nachlassplan und Vollstrecker geht es nicht, aber die Basis sind die Vermögenswerte. Wir ermitteln sie für Sie – vertraulich, diskret und vom Finanzamt anerkannt.

Kostenlose Immobilienbewertung im Internet? Die Wirtschaftswoche hat einmal ganz genau hin… (zum vollständigen Artikel)

Wann benötigt man ein Verkehrswertgutachten und was genau ist das? Es wird benötigt, wenn es zur Vorlage beim…(zum vollständigen Artikel)

Warum ist ein Ortstermin notwendig? Gibt es doch Anbieter im Internet, die mit Aussagen…(zum vollständigen Artikel)

Wie wir arbeiten

Professionelle Verkehrswertermittlung

QUALITÄT: Wir legen als Immobiliensachverständige höchsten Wert auf erstklassige Qualität. Nur Gutachten, die unseren hohen Qualitätsstandards entsprechen, finden ihren Weg zu unseren Kunden. Diese Qualität stellen wir durch regelmäßige Fortbildungen sicher.

EFFIZIENZ: Zeit ist Geld – auch für unsere Kunden. Deshalb arbeiten wir sehr strukturiert und sparen Zeit mit gut eingespielten Kooperationspartnern. So können wir Sie stets zeitnah bedienen und unsere Zusagen einhalten.

FAIRE PREISE: Transparente Preise sind die Grundlage für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Ihrem Immobilien-Sachverständigen. Unsere Preise sind Festpreise – nachvollziehbar und fair.


Das können Sie erwarten:

Wer berät Sie?

Ulrich J. Steinacker.

Diplom-Volkswirt
DEKRA zertifizierter Sachverständiger

Haben Sie Fragen?

Häufige Fragen...

Ein Kurzgutachten wird oft vor einem Verkauf einer Immobilie beauftragt, weil es den Verkauf transparenter und damit reibungsloser macht.
Bei einer Vermögensauseinandersetzung im Zuge einer Scheidung oder Erbfolge ist es oft der einzige Weg, einen Ausgleich unterschiedlicher Standpunkte vorzubereiten.

Wenn der Wert einer Immobilie vor Gericht (bei Scheidung, Erbfolge oder Betreuung) oder beim Finanzamt nachgewiesen werden soll,  ist ein Verkehrswertgutachten erforderlich.

Wir sichern Ihnen zu: Preis und Leistungsumfang werden vorab detailliert besprochen und offengelegt. Wir vereinbaren Festpreise zu Ihrer Sicherheit. Dazu kommen Auslagen und Gebühren für Auskünfte aus dem Grundbuch, Baulasten und dergleichen, sowie die gesetzliche MWSt. von dzt. 19%.

Pauschalvergütungen für Kurzgutachten:
EUR 800,– bis EUR 1.500,–, je nach Größe und Komplexität der Immobilie.

Banken müssen nach dem Pfandbriefgesetz (PfandBG) den Beleihungswert einer Immobilie ermitteln. Bis zu diesem Wert dürfen Sie mit Pfandbriefen refinanzieren. Es handelt sich nicht um den Verkehrswert, sondern um ein normiertes Verfahren, bei dem Abschläge gegenüber dem Marktwert kalkuliert werden.

Bsp.: Der Verkehrswert wurde mit EUR 500.000 ermittelt, der Beleihungswert mit EUR 400.000

Bei Erbschaft oder Schenkung erhalten Sie nach Ihrer Steuererklärung einen Einheitswertbescheid. Danach ist z.B. die Erbschaftssteuer  fällig.
Hohe Erbschaftsteuer kann man in vielen Fällen vermindern, wenn man ein Verkehrswertgutachten eines zertifizierten Sachverständigen vorlegt – am Besten schon mit der Erklärung.

Haben Sie Fragen zum Thema Gutachten für Immobilien?

AndreasJakobs
AndreasJakobs
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