Kurzgutachten

Wozu braucht man ein Immobilien-Kurzgutachten?

Sie wollen den Wert einer Immobilie feststellen:

  • Bei einer Vermögensauseinandersetzung – bei Scheidung oder Erbschaft:  Den Wert neutral festzustellen, hilft oft, die Parteien zu einem Kompromiss zu bewegen.
  • Bei Kauf oder Verkauf einer Immobilie: Ein Gutachten hilft, Potential oder auch Risiken einer Immobilie sichtbar zu machen
  • Bei einer Schenkung ist es sinnvoll, den Wert sachgerecht festzustellen, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden
  • Wertermittlung von Rechten: Erbbaurechte, Wohnrecht, Nießbrauch oder Wege- oder andere, die Nutzung des Grundstücks betreffende Rechte, können den Wert erheblich beeinflussen und sollten fachgerecht beziffert werden.

Wozu ist ein Kurzgutachten nicht geeignet?

Wenn das Gutachten vor Gericht oder beim Finanzamt verwendet werden soll, wird ein Kurzgutachten nicht anerkannt. Dann muss ein Verkehrswertgutachten vorgelegt werden.

Welche Objekte kommen in Frage?

  • Ein- und Zweifamilienhäuser, auch als Doppel- oder Reihenhäuser
  • Wohn- und Geschäftshäuser
  • Eigentumswohnungen
  • Mehrfamilienhäuser
  • Wohngrundstücke

Inhalt und Umfang von Immobilien-Kurzgutachten

Ein Sachverständiger ermittelt den Wert aufgrund seiner Sachkunde und nach den anerkannten Regeln – im Wesentlichen nach der ImmoWertV 2021. Es wird eines der folgenden Verfahren angewandt:

  • Vergleichswertverfahren
  • Sachwertverfahren
  • Ertragswertverfahren

Checkliste Immobilien-Besichtigung