Überprüfung von Gutachten

Überprüfung von Gutachten: Hin und wieder kommt ein Immobilienkäufer auf uns zu und fragt nach einer Überprüfung eines Gutachtens. Er hat dann von jemand Drittem erfahren, dass man bestimmte Eigenschaften des Objekts oder des Grundstücks durchaus anders sehen und beurteilen kann. Möglicherweise hat er aufgrund eines Gutachtens einen, aus seiner Sicht, viel zu hohen Preis für das Objekt bezahlt. Nur ist es für einen Laien nur schwer beurteilbar, ob das vorliegende Gutachten angreifbar ist.

Nicht alle überprüften Gutachten von Sachverständigen für Immobilien sind fachlich fehlerfrei

Ich kann Ihnen aus eigener Erfahrung sagen, dass nicht alle Gutachten den Erfordernissen der Neutralität sowie der methodischen und inhaltlichen Richtigkeit entsprechen. Einen besonders krassen Fall erlebte ich bei einer Ortsbesichtigung eines Einfamilienhauses direkt im Anschluss des Schlosshangs eines beschaulich liegenden Örtchens. Der Sachverständige in dem mir vorgelegten Gutachtens hatte die umliegende Grundstücke, die der Verkäufer des Anwesens in den letzten Jahren dazu erworben hatte, als baureife Grundstücke mit dem Verkaufspreis des Richtwertgrundstückes (laut örtlichem Gutachterausschuss) bewertet.

Leider waren die Grundstücke alle mit einem Bebauungsverbot belastet. Die Gemeinde wollte offenbar nicht, dass man den Blick auf ihr Schloss verbauen konnte. Das bedeutete, dass die Grundstücke, die ja ohnehin als nicht wesentlich für die Nutzung als Einfamilienhaus anzusehen waren, höchstens den Wert von vergleichbarem Gartenland haben konnten. In dem speziellen Fall ging es um etwa 700 qm Baugrundstück sowie besagte Schlosshang-Grundstücke mit insgesamt 1.400 qm Fläche. Mit dem Hinweis des Verkäufers auf das Gutachten willigte der Käufer schließlich auf den Kaufpreis ein.

Gehen wir einmal davon aus, dass der Richtwert in diesem ländlichen Bereich (in Autobahn-Nähe) bei etwa 140 EUR pro qm und der Wert für ein Gartengrundstück bei 10 EUR pro qm lag, dann errechnete sich der Fehler wie folgt: 1.400 qm x (140-10) EUR/qm = 182.000,- EUR. Das war der Betrag, den der Käufer aufgrund seiner Gutgläubigkeit zu viel bezahlte. In so einem Fall kann der Gutachter durchaus in die Haftung genommen werden.

Lassen Sie ein Wertgutachten, das Sie anzweifeln, also vom Fachmann überprüfen. Es gibt eindeutige Kriterien und Anhaltspunkte, die ein Gutachten erfüllen muss. Wir erstellen Ihnen gerne eine Expertise.